Prozess des Hauskaufes in Spanien

Wir sind Immobilienmakler und wir werden unser Bestes tun, Ihnen zu helfen, die Immobilie Ihrer Träume zu finden. Nachdem wir gemeinsam festgestellt haben, dass Sie eine bestimmte Immobilie gerne erwerben möchten, müssen Sie einen Vertrag mit dem Eigentümer der Immobilie besprechen. Solche Verträge sind sehr einfach, aber wir können Ihnen ebenfalls helfen, einen Englisch sprechenden Anwalt zu finden, der Sie beraten kann.

Es ist wichtig, dass der Anwalt spanisch spricht, weil er (oder sie) Einträge diesbezüglich beim Grundbuchamt suchen wird. Es ist möglich, einen Anwalt in England zu kontaktieren, aber Ihre Ansprechpartner werden Sie bitten einen spanischen Anwalt zu kontaktieren, um die Arbeit für sie zu erledigen, da sonst Ihre Rechnung doppelt so hoch ausfallen wird, um dies zu reflektieren.

Weiterverkauf der Immobilie

Wenn die Immobilie weiter verkauft werden soll (d.h. von einem früheren Besitzer an einen neuen) wird nach den aktuellen Vertragsbestimmungen vorgegangen. Die Höhe der Kaution, die Sie zahlen müssen, schwankt von Stadt zu Stadt in Spanien. In Ibiza wird eine Anzahlung von 10% in der Regel erforderlich*. Die Immobilie ist in der Regel immer noch zu verkaufen, bis diese Anzahlung eingegangen ist. Dies kann zu einigen Schwierigkeiten führen, da Sie in der Regel Zeit brauchen um zurück nach Hause zu reisen und daher die Überweisung der Anzahlung erst verspätet eintrifft.

Es ist eine gute Idee, bereits etwas Geld mitzubringen, wenn Sie auf der Suche nach Immobilien sind, wie mit einer temporären Anzahlung von 3.000€. In der Regel kann der Verkäufer vereinbaren, eine Immobilie, die bereits lang genug auf dem Markt angeboten wird, für eine Anzahlung sofort zu arrangieren.

Wenn der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt, dann muss die Kaution zurückgezahlt und an Sie mittels einer vereinbarten Zahlungsform aussgestellt werden. Wenn der Käufer (Sie) zurücktreten, dann verlieren Sie Ihre Anzahlung. Wenn der Verkauf aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden kann (wie die Suche beim Grundbuchamt oder einer Umfrage, was zu Problemen führen kann, die Ihnen im Vorfeld nicht erklärt wurden), kann der Verkauf für nichtig erklärt werden, und Sie erhalten wieder die von Ihnen eingezahlte Kaution ohne Entschädigung von jeder Partei zurück.

Normalerweise, wenn der Verkäufer keinen Wohnsitz in Spanien hat, müssen Sie 5% der Auftragssumme an das Finanzamt zahlen falls der Verkäufer zuvor keine Kapitalertragssteuer bezahlt hat. Dies sind keine zusätzlichen 5%; es bedeutet lediglich, dass Sie an den Verkäufer nur 95% des Vertragspreises zahlen, und er das Ausfüllen der Formulare mit dem Finanzamt erledigen muss, um die anderen 5% abzüglich seiner Kapitalertragsteuer zu erhalten. Wenn das kompliziert klingt, dann keine Sorge: Ihr Anwalt wird Sie bei all diesen Vorgehen beraten.

Neues Privateigentum

Wenn die Immobilie neu gebaut wird, dann wird Ihr Vertrag mit der Firma, die das Gebäude errichtet, vereinbart. Wir beschäftigen uns mit vielen Bauherren und alle von ihnen haben etwas andere Bedingungen, wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen. Diese Begriffe können ein wenig variieren, um die individuellen Gegebenheiten des Käufers zu erfüllen. Wenn diese Änderungen vereinbart worden sind, wird der Vertrag ausgearbeitet. Alle Bauherren erwarten jedoch, Zahlungen den folgenden Richtlinien entsprechend zu erhalten.

Die anfängliche Anzahlung ist erforderlich, um ein Grundstück zu halten, während Verträge abgefasst werden und liegt zwischen 3000 und 5000 Euro. Diese nicht-rückzahlbare Anzahlung beinhaltet, dass der Bauunternehmer:

a) Das Grundstück innerhalb der ersten zwei Wochen vom Markt nehmen muss.
b) Der Preis des Grundstückes wird festgesetzt und wird nicht steigen, sollte der Bauherr seine Preise erhöhen. Der Wert dieser Anzahlung berechnet sich mithilfe der Schlusszahlung.

Typischerweise erwartet der Bauunternehmer, dass die ersten 25% der Gesamtkosten innerhalb der ersten zwei Wochen, sowie weitere 25% innerhalb von zwei Monaten bezahlt werden. Die dritte Zahlung von 25% wird in der Regel fällig, wenn die Wände fertig sind und das Dach fertig konstruiert wurde. Die letzte Zahlung wird somit erst dann fällig, wenn die Immobilie fertiggestellt wurde. Alle Bauherren haben unterschiedliche Zahlungspläne, aber die meisten sind ziemlich flexibel.

Währungsschwankungen bei Kunden aus England

Ein mögliches Problem, das mit einem Vertrag auftreten könnte, der große Beträge einschließt, sind Währungsschwankungen bzw. Änderungen in den Wechselkursen für Kunden aus England. Das heißt, dass künftige Zahlungen höher gegenüber dem Pfund Sterling liegen, als temporär erwartet (sie könnten jedoch auch niedriger sein). Es gibt jedoch Möglichkeiten, diesem Problem aus dem Weg zu gehen. Eine Möglichkeit wäre eine frühe Übertragung von Mitteln auf ein Euro-Konto, (entweder in Spanien oder in Großbritannien), wodurch Ihr Geld immun gegen Währungsschwankungen ist. Eine andere Methode wäre, Ihre £/Euro-Überweisung beim heutigen Wechselkurs zu buchen.

Die erste Anzahlung zwischen 3000 und 5000 Euro muss in bar oder mit Scheck in Euro bezahlt werden. Es ist möglich, mit einem Sterling Scheck zu bezahlen, obwohl dies einen zusätzlichen Tag benötigen würde. Manchmal können auch Zahlungen mit einer Kreditkarte vorgenommen werden (dies kann durch eine Bank mittels Vorauszahlung erfolgen und benötigt i.d.R ein paar Arbeitstage, um bearbeitet zu werden, obwohl einige Kartenherausgeber nicht erlaubt sind). Sie können einen Reisecheck mitbringen, aber Sie müssen ihn dann bei einer der Banken, die diese Checks verarbeiten können, ausstellen lassen. Denken Sie daran: Banken sind nur von Montag bis Freitag und nur vormittags geöffnet.

Haus kaufen mit dem C&W Team auf Ibiza!!!

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